Auszug aus der Satzung:
Jede an den Zwecken des Vereins interessierte natürliche oder juristische Person kann Mitglied werden.
Ordentliche Mitglieder des Vereins können nur volljährige Personen sein.
Gastflieger und Interessenten können eine Tagesmitgliedschaft erwerben. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag (Eintragung im Flugbuch) entscheidet der Vorstand. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, erfolgt die Entscheidung über die Aufnahme durch den Flugleiter. Die Tagesmitgliedschaft endet mit der Beendigung des Flugbetriebs am jeweiligen Tag und dem entsprechenden Eintrag im Flugbuch (Austritt). Tagesmitglieder besitzen kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
Voraussetzung für den Erwerb einer Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag, der an den geschäftsführenden Vorstand zu richten ist. Bei beschränkt Geschäftsfähigen, insbesondere bei Minderjährigen, ist der Antrag auch von dem gesetzlichen Vertreter mit der Erklärung, dass der beschränkt geschäftsfähige Antragsteller sämtliche Mitgliederrechte und -pflichten persönlich ausüben bzw. erfüllen darf, zu unterzeichnen.
Der geschäftsführende Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Er teilt dem Antragsteller die Aufnahme, oder die Ablehnung seines Antrags ohne Begründung schriftlich mit.