Seit dem 7. April 2017 ist die neue Luftverkehrsordnung in Kraft.
Auszug:
- Es darf nur in Sichtweite geflogen werden
- Kennzeichnungspflicht ab 250 Gramm
- Kenntnisnachweis ab 2 KG
- Erlaubnispflicht ab 5 KG
Die genauen Änderungen könnt Ihr beim DMFV, bzw. beim BMVI nachlesen.